Richtlinien zur Krankheitsfrüherkennung

Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat "Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres" verabschiedet. Mit dieser Richtline werden innerhalb der Kindesuntersuchungen U1 bis U9 der körperliche und geistige Entwicklungsgrad des Kindes aufgenommen. Bei abweichendem Entwicklungsstand kann eine schnelle und gezielte Maßnahmeneinleitung erfolgen. Weitere Informationen unter:

RL_Kinder_2010-12-16.pdf